PPost - Bohren, Sägen, Spalten, Beton
Post - Bohren Sägen
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und unsere Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrundeliegenden Angebotes an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

1. Wasser und Energie
Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin bis zu einer Entfernung von 50 m von der Arbeitsstelle Wasser und Energie zur Verfügung zu stellen nach den nachfolgenden Voraussetzungen:
Wasser: min. 1 bar Druck, max. ½“ bis ¾“ Schraubanschluss 1 Zoll
Energie: 220 Volt/16 Ampere und 380 Volt/32 Ampere
Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftraggeber.

2. Bohrpunkte und Sägeschnitte/Haftung

Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus Fehlangaben der Bohrpunkte und Sägeschnitte seitens des Auftraggebers oder des Nichteinmessens seitens des Auftraggebers ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

3. Statik/behördliche Genehmigungen
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die baulichen Änderungen statisch zugelassen sind. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.

4. Haftung
Die Auftragnehmerin oder die von ihr bestellten Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Die Haftung für durch fahrlässiges Handeln verursachte Schäden ist der Höhe nach durch den Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin begrenzt.

Die Haftung für Wasserschäden sowie unvorhergesehene Schäden ist ausgeschlossen. Dies auch dann, wenn die Haftung vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Diese Klausel ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflage oder Zusage aufgehoben werden.

Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden der Auftragnehmerin hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

Höhere Gewalt und unvorhergesehene Schäden an Maschinen und Ausrüstungen der Auftragnehmerin, die während der Arbeiten auftreten, berechtigen die Auftragnehmerin zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages und begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

5. Verjährung
Ansprüche gegen die Auftragnehmerin wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6. Mängelhaftung
Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Auftragnehmerin ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

7. Arbeitsunterbrechung
Die Arbeitsdurchführung darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftragnehmerin unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, zusätzliche Kosten, z.B. durch weitere Anfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle entstehen, werden diese in Rechnung gestellt.

8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist durch den Sitz der Auftragnehmerin bestimmt.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.